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AGB TECHNOLOGIES FOR EXCELLENCE

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Steinklauber Gruppe

Die Unternehmen der Steinklauber Gruppe, das sind die Steinklauber Industriebeteiligung & Vermögensverwaltung GmbH, die CPA Building & Factory Technologies GmbH Graz - Austria, die CPA Building & Factory Technologies GmbH Frankfurt/Main - Germany und die CPA Science & Technology Co. Ltd schließen Verträge ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen ab:

I. Liefer- und Montagebedingungen

1. Die Unternehmen der Steinklauber Gruppe sind bestrebt, mit allen Kunden einen fairen Umgang zu pflegen, sodass im Wesentlichen die von der Wirtschaftskammer Österreich herausgegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung gelangen sollen.

2. Allgemeine Bedingungen
Zur Übersichtlichkeit wird zusammenfassend hervorgehoben, dass ausnahmslos immer gilt:
2.1. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich im Einzelfall vor Vertragsabschluss anerkannt wurden.
2.2. Alle Lieferungen und Leistungen stehen bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des liefernden Unternehmens der Steinklauber Gruppe, welches auch berechtigt ist, die Ware bei Zahlungsverzug ohne Besitzschutz und Verfahren wieder abzuholen.
2.3. Im Zweifel erbringen wir keinerlei Ingenieurleistungen. Eine Überprüfung beigestellter Daten, Informationen, Bestellanweisungen, Plänen, etc. erfolgt nur wenn hiefür ein gesondertes Entgelt vereinbart wurde. Andernfalls trägt der Kunde das hieraus resultierende Risiko alleine.
2.4. Unsere Haftung ist auf die Ersatzleistung unserer Haftpflichtversicherung beschränkt. Für Gewinnentgang, Produktionsausfälle sowie für Vermögensschäden schließen wir außer bei Vorsatz von Organen jegliche Haftung aus.
2.5. Alle Verträge der Steinklauber Gruppe unterliegen ausschließlich Österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und allfälliger Verweisungsnormen auf ausländisches Recht. Erfüllungsort ist Graz.
2.6. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus von Unternehmen der Steinklauber Gruppe abgeschlossenen Verträgen und ihrer Durchführung ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Graz.

3. Besondere Bedingungen
3.1. Im Übrigen gelten für die Lieferungen und (Montage)Leistungen der Firma CPA Building & Factory Technologies GmbH nachstehende Bedingungen, wobei im Fall von Widersprüchen im Einzelfall generell die nachstehenden Lieferbedingungen, für Leistungen oder Leistungsteile aus dem Softwarebereich die Softwarebedingungen, und für Montageleistungen die Montagebedingungen anwendbar sind:


II. Einkaufsbedingungen

Unsere Einkäufe erfolgen ausschließlich unter nachstehenden Bedingungen:


III. Verbrauchergeschäfte

Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten Punkt 2.5. nach Maßgabe von § 13a KSchG und Punkt 2.6 nur wenn der Verbraucher bei Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung im Sprengel des Grazer Gerichts oder im Ausland hatte, sowie die ÖNORM B2110 soweit anwendbar.


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